Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der eleven eyes GmbH und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.1. An Entwürfen, Screendesigns, Reinzeichnungen, Datenträgern, Dateien, Quellcodes und Daten werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind der eleven eyes GmbH spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
1.3. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der eleven eyes GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.4. Bei Verstoß gegen Punkt 1.3. hat der Auftraggeber der eleven eyes GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.5. Die eleven eyes GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die eleven eyes GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der eleven eyes GmbH und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.7. Die eleven eyes GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der eleven eyes GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der eleven eyes GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Werden Entwürfe und Leistungen in Teilen erbracht oder abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.4. Kosten bei Änderung oder Abbruch von Arbeiten.
Wenn der Auftraggeber eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er der eleven eyes GmbH alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar- und Provisionsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die eleven eyes GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die eleven eyes GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2.5. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
2.6. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
2.7. Werden durch Korrekturen oder auf direkte Veranlassung des Auftraggebers zur Einhaltung von Terminen oder aus anderen Gründen Arbeitsleistungen durch die eleven eyes GmbH werktags nach 21 Uhr oder am Wochenende erbracht, ist die eleven eyes GmbH berechtigt, für diese Leistungen einen Aufschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz zu berechnen.
2.8. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
Die von der eleven eyes GmbH erstellten Rechnungen sind nach Eingang beim Auftraggeber sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werden Fremdaufträge erteilt, ist die eleven eyes GmbH berechtigt, Vorschussrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen beim Auftraggeber abzurufen. Für Rechnungen unter Einschluss von Anzeigenschaltungskosten wird ein Zahlungsziel bis zum jeweiligen Buchungschluss vor Erscheinen der ersten Anzeige vereinbart. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist die eleven eyes GmbH nicht zur Anzeigenschaltung verpflichtet. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
4.1. Die eleven eyes GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der eleven eyes GmbH hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der eleven eyes GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die eleven eyes GmbH von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die eleven eyes GmbH Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der eleven eyes GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die eleven eyes GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.1. Die eleven eyes GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Der Werkvertrag zwischen Kunde und der eleven eyes GmbH verpflichtet nicht zur Herausgabe von Dateien, Plänen und Materialien, der Werknehmer, die eleven eyes GmbH, schuldet nur das Ergebnis. Hat die eleven eyes GmbH dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der eleven eyes GmbH verändert werden.
6.2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.3. Die eleven eyes GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der eleven eyes GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7.1. Führt die eleven eyes GmbH für den Auftraggeber die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Wird die eleven eyes GmbH mit der Produktionsüberwachung nicht betraut, haftet sie nicht für Produktionsfehler.
7.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der eleven eyes GmbH zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
Der Auftraggeber hat die für die Abwicklung der Projekte erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, in schriftlicher Form so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf der eleven eyes GmbH und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden. Liegt eine schriftliche Freigabeerklärung nicht vor, haftet die eleven eyes GmbH nicht für daraus resultierende Terminverschiebungen oder Zusatzkosten.
9.1. Das Risiko, dass Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts oder spezieller Werbegesetze verstoßen, trägt der Auftraggeber. Die eleven eyes GmbH ist allerdings verpflichtet, alle Werbemaßnahmen vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihn auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit sie ihr bekannt sind oder bei der Vorbereitung bekannt werden. Die eleven eyes GmbH haftet nicht für die marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der von ihr erstellten Arbeiten. Ebenso wenig haftet sie für in Werbeveröffentlichungen enthaltene Sachaussagen über die Produkte, die Leistungen oder das Unternehmen des Auftraggebers.
9.2. Die eleven eyes GmbH haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
9.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.4. Werden dem Auftraggeber die für Werbemaßnahmen oder Vervielfältigung vorgesehenen Vorlagen zur Freigabe oder Genehmigung vorgelegt, übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe bzw. mit Erteilung der Genehmigung die Verantwortung für die Fehlerfreiheit der Vorlagen und insbesondere für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der eleven eyes GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Die eleven eyes GmbH wird alle ihr im Verlauf der Zusammenarbeit anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsvorgänge und sonstigen vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen geheim halten. Die Mitarbeiter der eleven eyes GmbH sind über die Bestimmungen zum Sekundärinsiderrecht bei der Betreuung börsennotierter Kunden informiert.
11.1. Gerichtsstand für alle Streitfälle ist München.
11.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.